Zwischen Mai und Juni wurden im Basler Klybeck-Areal drei leerstehende Industriegebäude besetzt, wie das Lamm berichtete. Für rund einen Monat bespielten die Besetzer*innen den neuen selbstverwalteten Ort «ZACK!» mit unkommerziellen Kulturveranstaltungen und vernetzten die Nachbarschaft.
Anfang Juli räumte die Kantonspolizei Basel-Stadt die Liegenschaft. Zwei Besetzer*innen des autonomen Kollektivs verharrten während der Räumung rund einen Tag auf dem Dach des «ZACK!» – und kamen schliesslich freiwillig herunter. Nun möchte die Polizei die Einsatzkosten von rund 90’000 Franken auf die beiden Aktivist*innen abwälzen.
Jurist*innen und NGOs kritisieren die Praxis der Kostenüberwälzung regelmässig. So handelt es sich de facto um eine Strafe ohne strafrechtlichen Prozess. Zudem führe die Kostenüberwälzung laut den Demokratischen Jurist*innen zu einem sogenannten Chilling Effect: Demnach haben Strafen wie jene aus Basel eine einschüchternde Wirkung und könnten damit die legitime Ausübung von Grundrechten einschränken.
Ob der Versuch der Kostenüberwälzung durch die Polizei vor Gericht standhält, wird sich noch zeigen. Ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Zürich dürfte den Besetzer*innen zumindest Hoffnung geben. Als die Zürcher Behörden die Räumungskosten einer Waldbesetzung auf die Klimaaktivist*innen abwälzen wollten, scheiterten sie vor dem kantonalen Verwaltungsgericht, da es an einer Rechtsgrundlage mangelte. Der betreffende Paragraph im Basler Polizeigesetz unterscheidet sich kaum von jenem in Zürich.

