Corona-Kredite für die Luft­fahrt: Das Parla­ment wurde falsch informiert

Die Botschaft des Bundes­rates sollte eigent­lich all die Infos liefern, die das Parla­ment für die Bespre­chung eines Geset­zes­ent­wurfes braucht. Bei der Botschaft zu den Corona-Krediten an die Luft­fahrt waren da aber tenden­ziöse, frag­wür­dige und falsche Infor­ma­tionen drin. Ändern tut dies im Nach­hinein jedoch nichts an der getrof­fenen Entscheidung. 

Ange­fangen hat das Daten­de­bakel mit der Zahl 190’000. In einer Medi­en­mit­tei­lung zu den coro­nabe­dingten Über­brückungs­kre­diten für die Luft­fahrt kommu­ni­zierte das Eidge­nös­si­sche Finanz­de­par­te­ment anfäng­lich Folgendes: „Gemessen an Voll­zeit­stellen beschäf­tigt die Luft­fahrt­branche mehr als 190’000 Mitar­bei­tende in der Schweiz.“ Dabei arbeiten bei den Airlines, auf den Flug­häfen und in der Flug­si­cher­heit laut dem Bundesamt für Stati­stik ledig­lich rund 21’000 Menschen. Vergli­chen mit anderen Bran­chen, wie zum Beispiel der Gastro­branche, die direkt 120’000 Personen beschäf­tigt, ist das nichts.

Die total über­ris­sene Zahl kam dadurch zustande, dass die Behörden neben den direkt Beschäf­tigten auch noch Stellen dazu­rech­neten, die in andere Bran­chen fallen und über soge­nannte indi­rekte, kata­ly­ti­sche und indu­zierte Effekte entstehen. Als Reak­tion auf die Recherche von das Lamm passte das Eidge­nös­si­sche Finanz­de­par­te­ment die Formu­lie­rung an. Doch nicht stark genug: In der Medi­en­mit­tei­lung steht nämlich weiterhin, dass die durch den privaten Flug­ver­kehr direkt und indi­rekt ausge­löste Wert­schöp­fung ca. 190’000 Arbeits­plätze betreffen würde. Und dieses Aufbau­schen ist kein Einzelfall.

Die Botschaft gaukelt dem Parla­ment eine zu grosse Flug­branche vor

Dies zeigt sich eindrück­lich in der bundes­rät­li­chen „Botschaft zu einer dring­li­chen Ände­rung des Luft­fahrt­ge­setzes ange­sichts der COVID-19-Krise“, die der parla­men­ta­ri­schen Diskus­sion zur Vergabe der Corona-Kredite an die Flug­branche zugrunde lag. In der Botschaft, für welche das Bundesamt für Zivil­luft­fahrt (BAZL) verant­wort­lich ist, stehen in der Beschrei­bung der Ausgangs­lage folgende drei Zahlen:

  1. „Mehr als ein Drittel aller Exporte, bezogen auf den Wert der Waren, verlassen die Schweiz per Luftfracht.“
  2. „Gemäss einer Berech­nung, die im Rahmen der Erar­bei­tung des Berichts […] über die Luft­fahrt­po­litik der Schweiz erstellt wurde, gene­riert der private Flug­ver­kehr direkt und indi­rekt eine Wert­schöp­fung von rund 30 Milli­arden Franken pro Jahr.“
  3. „Für rund 70 Prozent der Schweizer Unter­nehmen ist die Abwick­lung von Luft­fracht eine wich­tige Grundvoraussetzung.“

Alle drei Aussagen sind irgendwo zwischen tenden­ziös, irre­füh­rend und falsch anzusiedeln.

Zu Punkt Nummer eins: Laut der eidge­nös­si­schen Zoll­ver­wal­tung machten 2019 die Flug­ex­porte wert­mässig tatsäch­lich viel aus. Nämlich nicht nur 30, sondern gar 50 Prozent. Was jedoch zur Einord­nung dieser Zahl auch wichtig wäre: Mengen­mässig bringen die Exporte via Luft­fracht nur gerade etwa ein Prozent aller Schweizer Exporte auf die Waage (das Lamm berich­tete). Bei einer so kleinen Menge könnte Poten­zial vorhanden sein, einen Teil der Flug­fracht auf Züge, LKWs und Schiffe zu verla­gern – je nachdem, was trans­por­tiert wird und wohin die Exporte gehen. Die einsei­tige Nennung des wert­mäs­sigen Anteils sugge­riert hingegen, dass dies kaum möglich sei.

Total aufge­bla­sene Wertschöpfung

Die zweite Aussage ist so, wie sie hier steht, falsch. Denn die Flug­branche gene­riert laut dem luft­fahrt­po­li­ti­schen Bericht (Lupo) die 30 Milli­arden Wert­schöp­fung nur zum Teil durch direkte und indi­rekte Effekte. Mehr als die Hälfte stammt aus indu­zierten und kata­ly­ti­schen Effekten. Den 30 Milli­arden Franken Wert­schöp­fung liegt also dieselbe proble­ma­ti­sche Berech­nungs­me­thode zugrunde wie den zuvor vom eidge­nös­si­schen Finanz­de­par­te­ment kommu­ni­zierten Arbeits­platz­zahlen.

Direkt gene­riert die Luft­fahrt nur rund acht Milli­arden Franken, wobei hier die Wert­schöp­fung der Restau­rants und Geschäfte auf dem Flug­ha­fen­areal mitein­be­rechnet wird, obwohl diese ja eigent­lich nicht in der Flug­branche, sondern in der Gastro­branche und dem Detail­handel anfällt. Indi­rekt, also über Betriebe, die die Flug­branche belie­fern, gene­riert die Luft­fahrt laut Lupo noch­mals knapp vier Milli­arden Franken. Somit sind noch 18 von den 30 Milli­arden Franken übrig, die alle­samt über kata­ly­ti­sche und indu­zierte Effekte zusam­men­kommen und somit klar ausser­halb der Flug­branche erwirt­schaftet werden. Zum Beispiel, wenn die Pilo­tInnen und Flug­be­glei­te­rInnen ihr Geld beim Friseur, im Fitness­studio oder beim Bäcker ausgeben oder weil die einge­flo­genen Touri­stInnen in der Schweiz einkaufen.

Bereits die Höhe der Wertschöpfung über den direkten Effekt ist fragwürdig, denn gäbe es keinen Flughafen, würden die Bäckereien, Cafés und Geschäfte auf dem Flughafenareal ihre Kundschaft einfach woanders bedienen. (Screenshot aus dem luftfahrtpolitischen Bericht von 2016, Seite 1872)
Bereits die Höhe der Wert­schöp­fung über den direkten Effekt ist frag­würdig, denn gäbe es keinen Flug­hafen, würden die Bäcke­reien, Cafés und Geschäfte auf dem Flug­ha­fen­areal ihre Kund­schaft einfach woan­ders bedienen. (Screen­shot aus dem luft­fahrt­po­li­ti­schen Bericht von 2016, Seite 1872)

„Würden alle Bran­chen so rechnen, erhielte man ein drei bis viermal so hohes Brut­to­in­land­pro­dukt, als wir es tatsäch­lich in der Schweiz haben“, meint Reto Föllmi, Volks­wirt­schafts­pro­fessor an der Hoch­schule St. Gallen, dazu.

Zudem hat das BAZL wert­schöp­fungs­min­dernde Effekte in der Berech­nung der 30 Milli­arden Franken nicht berück­sich­tigt. So verur­sacht der Flug­ver­kehr laut dem Bundesamt für Raum­ent­wick­lung nämlich jedes Jahr eine Milli­arde Franken externe Kosten, die nicht über die Flug­tickets, sondern von der Allge­mein­heit bezahlt werden müssen: beispiels­weise Gesund­heits­ko­sten, die infolge anhal­tender Lärm­be­la­stung in Flug­ha­fen­nähe anfallen oder Infra­struk­tur­ko­sten, die wegen der Klima­er­hit­zung entstehen. Ausserdem bringen die Flug­zeuge mehr Schweizer Urlaubs­geld nach Bali, London und Berlin, als dass sie Touri­sten­franken aus dem Ausland einfliegen.

Beide Effekte wirken sich negativ auf die angeb­lich 30 Milli­arden Wert­schöp­fung aus. Mitein­ge­rechnet wurden sie vom BAZL jedoch nicht. „Bei einer Wert­schöp­fungs­be­rech­nung wird immer nur der wirt­schaft­liche Nutzen und damit der Beitrag […] an eine Volks­wirt­schaft ausge­wiesen“, begründet man die einsei­tige Berech­nungs­me­thode beim Bundesamt.

Auch die dritte Zahl war falsch. Folgen hat das trotzdem keine

Schliess­lich entpuppte sich auch die dritte Zahl in der Botschaft des Bundes­rates an die Parla­men­ta­rie­rInnen bei genauerem Hinsehen als klar falsch. Eine Quel­len­an­gabe für die „70 Prozent der Schweizer Unter­nehmen“ sucht man in der Botschaft verge­bens und das BAZL wollte uns wegen einer laufenden Inter­pel­la­tion mit derselben Frage­stel­lung nicht verraten, woher die Zahl stammt. Erst in der bundes­rät­li­chen Frage­stunde (Seite 46) im Rahmen der aktu­ellen Session wurde das Rätsel dann gelöst.

Die Zahl stammt aus einer Studie der Hoch­schule St. Gallen. Nur: Diese Studie unter­suchte nicht, wie wichtig die Luft­fracht für alle Schweizer Unter­nehmen ist, sondern führte ledig­lich eine „Befra­gung von Empfän­gern und Versen­dern von Luft­fracht sowie von Logi­stik­dienst­lei­stern“ durch. Dass die meisten der Studi­en­teil­neh­me­rInnen sagten, die Luft­fracht sei für sie wichtig, wenn alle Befragten die Luft­fracht sowieso schon regel­mässig nutzten, erstaunt kaum. Die Aussage auf alle Schweizer Unter­nehmen auszu­dehnen, ist weder logisch noch zulässig. Die Aussage ist so, wie sie in der Botschaft steht, schlicht falsch. Das musste nun auch der Bundesrat zugeben: „Sans cette précision, cette donnée est incor­recte et doit être relativisée.“

Das dürfte eigent­lich nicht passieren. Denn laut Felix Uhlmann, Professor am Lehr­stuhl für Staats- und Verwal­tungs­recht der Univer­sität Zürich, ist die bundes­rät­liche Botschaft das zentrale Doku­ment im Rahmen der parla­men­ta­ri­schen Gesetz­ge­bung. Trotzdem sucht man verge­bens nach einer Pflicht zur Quel­len­an­gabe oder einer zentralen Stelle, welche die in der Botschaft kommu­ni­zierten Daten kontrol­liert. „Die Botschaft ist die eigent­liche Quelle“, sagt Uhlmann, „und bündelt das gesam­melte behörd­liche Wissen“. Eigent­lich gehe man grund­sätz­lich davon aus, dass die Infor­ma­tionen, die in einer Botschaft drin­stehen, auch richtig seien. In der Botschaft zu den Corona-Krediten an die Flug­branche war das nicht so. Uhlmanns Antwort auf die Frage, was denn passiere, wenn man im Nach­hinein fest­stelle, dass die gelie­ferte Daten­basis frag­würdig war, ist so einfach wie ernüch­ternd: „Nichts.“

 

Welche Zahlen stimmen denn nun? (Illu­stra­tion: Oger / ogerview.com)

Ein Drittel aller bundes­rät­li­chen Botschaften waren mangelhaft

Dabei ist die Botschaft zu den Corona-Krediten an die Flug­branche kein Einzel­fall. Auch andere Botschaften lagen schon daneben. Dies zeigt ein Bericht der eidge­nös­si­schen Finanz­kon­trolle (EFK) aus 2016. Darin hat die EFK rund 50 Botschaften des Bundes­rates analy­siert, um heraus­zu­finden, wie gut die Bundes­ämter die Folgen von Geset­zes­ent­würfen abschätzten und in den Botschaften kommu­ni­zierten. Das Ergebnis war enttäu­schend, denn die Unter­su­chungen ergaben, dass „bis zu 30 % der Botschaften den fest­ge­legten Stan­dards der EFK nicht genügen“.

Dabei regelt der Artikel 141 des Parla­ments­ge­setzes ziem­lich klar, was alles in einer Botschaft stehen muss. Neben den perso­nellen Auswir­kungen eines Geset­zes­ent­wurfs auf die Behörden oder den Folgen für die Wirt­schaft muss in den Botschaften seit 2012 auch eine Folge­ab­schät­zung für die Bereiche Umwelt und Gesell­schaft gemacht werden. Hier fiel das Resultat der EFK jedoch noch ernüch­ternder aus. Nur ein Drittel der nach 2013 erstellten Botschaften hat hier die Mindest­an­for­de­rungen erreicht.

Auch die Botschaft zu den Corona-Krediten an die Flug­branche wäre bei der Analyse der EFK wahr­schein­lich durch­ge­ras­selt. Denn im Absatz zu den mögli­chen Folgen für die Umwelt und die Gesell­schaft ist ledig­lich dies zu lesen: „Es ist offen­sicht­lich, dass in den Berei­chen Gesell­schaft und Umwelt […] von dieser Vorlage keine direkten Auswir­kungen zu erwarten sind; die entspre­chenden Fragen wurden daher nicht geprüft.“

Es ist klar, dass bei dem Tempo, das bei der Bewil­li­gung der Kredite ange­schlagen wurde, wohl keine detail­lierte Folge­ab­schät­zung möglich gewesen wäre. Da jedoch rund ein Fünftel der Schweizer Klima­gase aus dem Flug­ver­kehr stammen und jedeR ihr jähr­li­ches CO2-Budget bereits mit einem Lang­strecken­flug sprengt, liegt diese Folge­ab­schät­zung deut­lich daneben.

Ohne grossen Recher­che­auf­wand hätte man zudem auf den Zusam­men­hang zwischen den Corona-Krediten und der anste­henden Revi­sion des CO2-Gesetzes hinweisen können. Dort wird nämlich über klima­po­li­ti­sche Mass­nahmen wie beispiels­weise die Flug­ticket­ab­gabe debat­tiert werden – was die Flug­branche finan­ziell bela­sten würde. Neuer­dings werden solche Mass­nahmen jedoch nicht nur die Gewinne der Branche schmä­lern, sondern auch das Risiko erhöhen, dass die Airlines das Geld der Schweizer Gesell­schaft nicht werden zurück­zahlen können.

Kennt das BAZL seinen Auftrag?

Wieso also steht in der Botschaft ledig­lich, dass die Vergabe dieser Milli­arden-Kredite offen­sicht­lich keinen Einfluss auf die Umwelt haben würden? Und wieso ist die in der Botschaft gelie­ferte Infor­ma­ti­ons­basis so mise­rabel? Klar, es musste schnell gehen. Aber dies dürfte nicht der einzige Grund gewesen sein. Der Bericht der EFK über die Qualität der bundes­rät­li­chen Botschaften weist nämlich noch auf eine andere Schwie­rig­keit hin: „Tatsäch­lich befinden sich die Ämter, die einen Entwurf im Rahmen einer Botschaft stützen möchten, in einer schwie­rigen Situa­tion. Sie müssen die Mass­nahmen objektiv und trans­pa­rent vorstellen, obwohl die Ergeb­nisse der Folgen­ab­schät­zung für ihren Entwurf negativ ausfallen können.“

In anderen Worten: Wieso soll das für die Botschaft zustän­dige BAZL eine seriöse Abschät­zung von mögli­chen nega­tiven Folgen des Geset­zes­ent­wurfs vornehmen, wenn es ja eigent­lich die Kredite für die Airlines durch­boxen möchte? Die rich­tige Antwort würde wohl lauten: weil das BAZL nicht zur Flug­lobby, sondern zur Verwal­tung gehört. Aber ange­sichts des offen­sicht­lich einseitig geschönten Kommu­ni­ka­ti­ons­stils des BAZL scheint es momentan frag­würdig, ob man sich dieser Posi­tion beim BAZL noch bewusst ist.

Viel­leicht sollten sich die Luft­fahrt­be­am­tInnen wieder einmal ihre eigene Webseite anschauen. Unter der Rubrik Aufgaben steht dort nämlich Folgendes: „Das Bundesamt für Zivil­luft­fahrt ist für die Aufsicht über die zivile Luft­fahrt in der Schweiz und die Luft­fahrt­ent­wick­lung zuständig. Es ist dafür verant­wort­lich, dass die Zivil­luft­fahrt in der Schweiz ein hohes Sicher­heits­ni­veau aufweist und eine nach­hal­tige Entwick­lung verfolgt.“ Dass es nicht zu den Aufgaben des BAZL gehört, die Flug­branche so wichtig wie nur irgendwie möglich darzu­stellen, scheint man beim Bundesamt nicht auf dem Schirm zu haben.

Die Parla­men­ta­rie­rInnen sind gut beraten, die Infor­ma­tionen, die ihnen in den kommenden Sessionen zum Thema Luft­fahrt serviert werden, genau unter die Lupe zu nehmen.

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