Nach ZACK-Räumung: Zwei Basler Hausbesetzer*innen sollen 90’000 Franken zahlen

Die Basler Polizei möchte die Kosten des Einsatzes bei der Räumung des besetzten Klybeck-Areals auf zwei Besetzer*innen abwälzen. Ob die Behörden damit Erfolg haben, wird sich zeigen – ein ähnli­cher Fall aus Zürich lässt daran zweifeln. 
Das «ZACK!» war die grösste Besetzung in Basel seit rund 40 Jahren. (Bild: Gian Lusti)

Zwischen Mai und Juni wurden im Basler Klybeck-Areal drei leer­ste­hende Indu­strie­ge­bäude besetzt, wie das Lamm berich­tete. Für rund einen Monat bespielten die Besetzer*innen den neuen selbst­ver­wal­teten Ort «ZACK!» mit unkom­mer­zi­ellen Kultur­ver­an­stal­tungen und vernetzten die Nachbarschaft.

Anfang Juli räumte die Kantons­po­lizei Basel-Stadt die Liegen­schaft. Zwei Besetzer*innen des auto­nomen Kollek­tivs verharrten während der Räumung rund einen Tag auf dem Dach des «ZACK!» – und kamen schliess­lich frei­willig herunter. Nun möchte die Polizei die Einsatz­ko­sten von rund 90’000 Franken auf die beiden Aktivist*innen abwälzen.

Jurist*innen und NGOs kriti­sieren die Praxis der Kosten­über­wäl­zung regel­mässig. So handelt es sich de facto um eine Strafe ohne straf­recht­li­chen Prozess. Zudem führe die Kosten­über­wäl­zung laut den Demo­kra­ti­schen Jurist*innen zu einem soge­nannten Chil­ling Effect: Demnach haben Strafen wie jene aus Basel eine einschüch­ternde Wirkung und könnten damit die legi­time Ausübung von Grund­rechten einschränken.

Ob der Versuch der Kosten­über­wäl­zung durch die Polizei vor Gericht stand­hält, wird sich noch zeigen. Ein ähnli­cher Fall aus dem Kanton Zürich dürfte den Besetzer*innen zumin­dest Hoff­nung geben. Als die Zürcher Behörden die Räumungs­ko­sten einer Wald­be­set­zung auf die Klimaaktivist*innen abwälzen wollten, schei­terten sie vor dem kanto­nalen Verwal­tungs­ge­richt, da es an einer Rechts­grund­lage mangelte. Der betref­fende Para­graph im Basler Poli­zei­ge­setz unter­scheidet sich kaum von jenem in Zürich.

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