Der Dozent aus der israelischen Siedlung

Ein ehemaliger Dozent der Universität Luzern lebt in einer illegalen Siedlung im besetzten Palästina. Die Universität pocht auf das Persönlichkeitsrecht des Dozenten – das Völkerrecht scheint dabei keine Rolle zu spielen.
Über Jahre dozierte ein israelischer Siedler an der Universität Luzern: Die Uni scheint keine öffentliche Aufarbeitung zu wollen. (Bild: Helena Appenzeller)

Im November 2024 machte eine kleine palästinasolidarische Gruppierung an der Universität Luzern erstmals darauf aufmerksam: An der Universität Luzern, genauer am Institut für Jüdisch-Christliche Forschung, lehre mit David Bollag seit Jahren ein Dozent, der als Siedler im illegal besetzten Westjordanland lebe. Die Studierenden forderten in einem Schreiben an Rektor Martin Hartmann die Entlassung von Bollag, solange er an seinem völkerrechtswidrigen Wohnort festhalte. 

Der Wohnort von David Bollag in der West Bank-Siedlung Efrat, wo er ebenfalls als Rabbiner tätig ist, war kein Geheimnis. Diese Information war zum Beispiel in einem Wikipedia-Eintrag zur Person öffentlich einsehbar.

Auch die Luzerner Studierenden zitierten in ihrem Brief an Rektor Hartmann – und in einem späteren Instagram-Beitrag – eine öffentliche Quelle: Nämlich ein Interview des Dozenten bei Deutschlandfunk Kultur aus dem Jahr 2014, das sich explizit um sein Siedler-Dasein drehte. Darin legitimiert Bollag die israelischen Siedlungen, stellt palästinensische Landansprüche in Abrede und setzt sich über geltendes Völkerrecht hinweg. Auch gegenüber Zentralplus verteidigte Bollag vor kurzem seine Präsenz in Efrat. Er bestritt dabei, dass er ein «extremer Siedler» sei, der Anderen Land weggenommen habe: «Denn das Gebiet war schon vorher jüdisch.» Eine Behauptung, die nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist und ein religiös-fundamentalistisches Weltbild nahelegt. 

Der Internationale Gerichtshof kam zum Schluss, dass die israelische Präsenz in den besetzten Gebieten Palästinas völkerrechtswidrig ist.

2014, als das Interview bei Deutschlandfunk erschien, war Bollag bereits seit 13 Jahren an der Uni Luzern in Lehraufträgen tätig. In der Siedlung Efrat, unweit von Bethlehem, wohnt er seit 2005.

Inzwischen ist er nicht mehr an der Universität Luzern beschäftigt. Die Anstellung wurde auf das Herbstsemester 2025 nicht erneuert. Auf der Webseite der Uni wird Bollag nun als «ehemalig» geführt. Das Ende des Lehr- und Forschungsauftrags fällt augenscheinlich mit der öffentlichen Problematisierung von Seiten der Student*innen zusammen. Die Universität Luzern bestreitet gegenüber Zentralplus einen Zusammenhang.

Der Fall wirft über das konkrete Anstellungsverhältnis hinaus Fragen auf. Kann eine Schweizer Universität legal eine Person beschäftigen, die in einer israelischen Siedlung lebt? Und: Wie kann es sein, dass sich in Luzern über zwei Jahrzehnte niemand daran störte, dass ein Dozent sich aktiv an einem anhaltenden Völkerrechtsbruch beteiligte? 

Mit dem Krieg von 1967 eroberte Israel das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen und installierte dort ein militärisches Besatzungsregime, das bis heute besteht. Mit der Besatzung begann auch der israelische Siedlungsbau. Als «Siedlungen» werden israelische Niederlassungen bezeichnet, die seit 1967 in den besetzten palästinensischen Gebieten errichtet wurden. 

Bis 1967 war das Westjordanland noch ein mehrheitlich zusammenhängendes palästinensisches Gebiet. Derselbe Landstreifen ist heute durch den Siedlungsbau und die dazugehörige Infrastruktur – etwa Strassen und oder Checkpoints – stark fragmentiert. Gemäss einem Bericht der EU lebten Ende 2024 rund 750’000 Siedler*innen in der West Bank und Ost-Jerusalem, verteilt auf 147 Siedlungen und 224 sogenannte Aussenposten. Damit hat Israel Fakten geschaffen, die einen zukünftigen palästinensischen Staat zu verunmöglichen drohen. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der Internationale Gerichtshof erachten sowohl die israelische Besatzung als auch den Siedlungsbau als Völkerrechtsbruch.

Israelische Besatzung und Siedlungen sind völkerrechtswidrig

Seit Jahrzehnten äussern sich Menschenrechtsorganisationen, die UNO und der internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag zum rechtlichen Status der israelischen Besatzung und Siedlungstätigkeit. Dabei gibt es seit langem einen Konsens, dass beide völkerrechtswidrig sind.

Im Juli 2024 legte der IGH – das höchste Gericht der Welt – sein bislang umfassendstes Gutachten zu den rechtlichen Folgen der israelischen Besatzungspolitik vor. Der IGH kam zum Schluss, dass die israelische Präsenz in den besetzten Gebieten insgesamt völkerrechtswidrig ist und von Israel «so schnell wie möglich» beendet werden muss. Das Gericht forderte zudem die Evakuierung der Siedlungen sowie die Zahlung von Reparationen an die geschädigten Palästinenser*innen. 

Drittstaaten dürfen die israelische Besatzung weder unterstützen noch anerkennen.

Im Gegensatz zu den vorangehenden Stellungnahmen des Gerichts zur Besatzung sei das Gutachten vom Juli 2024 «umfassend und noch klarer» ausgefallen, sagt Andreas Müller, Völkerrechtsprofessor an der Universität Basel, am Telefon. Die Besatzung und die israelischen Siedlungen gehen daraus als «klar völkerrechtswidrig» hervor. Dabei erachte der IGH «die Gesamtheit der israelischen Besatzung» als widerrechtlich – und nicht nur Teile davon. 

Der IGH wendet sich im Gutachten zudem ausdrücklich an Drittstaaten: Sie dürfen die völkerrechtswidrige Situation in den besetzten Gebieten weder als legal anerkennen noch zu ihrer Aufrechterhaltung beitragen. «Und da ist auch die Schweiz in der Pflicht», folgert Müller.

Expert*innen: «Universitäten sollten sich angesprochen fühlen»

Wenn Drittstaaten also die Besatzung weder unterstützen noch anerkennen dürfen – wie ist dann die Anstellung eines Siedlers an einer Schweizer Universität zu beurteilen? Kann ein solches Arbeitsverhältnis als Unterstützung oder Anerkennung der Besatzung gelten, etwa durch Lohnzahlungen aus öffentlichen Kassen?
 
Die von uns angefragten Expert*innen äussern sich auffallend zurückhaltend. Die Vorsicht beim Thema Israel-Palästina – das wird in den Gesprächen klar – ist in Schweizer Universitäten nach wie vor gross. Obschon sich die Expert*innen nicht zum konkreten Fall aus Luzern äussern wollen, warnen sie doch vor rechtlichen Risiken und sehen Handlungsbedarf. 

Evelyne Schmid, Völkerrechtsprofessorin an der Universität Lausanne, verweist auf das IGH-Gutachten. Obwohl sich das Völkerrecht in erster Linie an Staaten richte, seien auch Universitäten mitgemeint, da sie teilweise staatliche Aufgaben übernehmen. Zudem hätten auch nichtstaatliche Akteure im Völkerrecht sogenannte «Sorgfaltspflichten», die Menschenrechtsverletzungen verhindern sollen. «Universitäten sollten sich also – so oder so – vom IGH-Gutachten angesprochen fühlen», meint Schmid.

Das Aussendepartement hält ein Einfuhrverbot für Waren aus der israelischen Besatzung nicht für nötig.

Völkerrechtsprofessor Andreas Müller betont das Spannungsverhältnis von Völkerrecht und Grundrechten. Dem Völkerrecht stünden dabei Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Privat- und Familienleben gegenüber. Müller fordert: «Universitäten müssen diese Güterabwägung leisten und transparente Richtlinien entwickeln – die haben genug kluge Leute.»

Zur Frage, wie diese Abwägung im konkreten Fall aussehen muss, und ob die Anstellung eines Siedlers durch eine Schweizer Universität rechtlich zulässig ist oder nicht, wollen sich beide nicht abschliessend äussern. Schmid betont jedoch, dass die Schwelle, an der sich rechtliche Fragen stellen, «sicher erreicht» sei. 

Die Professorin aus Lausanne denkt mitunter an Lohnzahlungen aus der Schweiz auf Konten bei einer israelischen Bank in den besetzten Gebieten, an sozialversicherungsrechtliche Beziehungen oder an Home-Office-Regelungen, die zur Anwendung von israelischem Recht auf solche Arbeitsverhältnisse führen könnten. Das seien völkerrechtlich sensible Fragen, die genau zu prüfen seien. 

Dabei sieht die Schmid auch den Bund in der Pflicht. «Wann genau trägt eine Universität ihrer Sorgfaltspflichten Rechnung, die israelische Besatzung nicht als rechtmässig anzuerkennen oder zu unterstützen?» Laut Schmid wäre es hilfreich, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) würde mit den Universitäten einen Austausch führen, um sie für die Risiken zu sensibilisieren.

Deutlich weiter geht Marco Sassòli, emeritierter Professor und ehemaliger Direktor der Genfer Akademie für internationales humanitäres Recht und Menschenrechte. Gegenüber Zentralplus sagt Sassòli, Siedler*innen würden durch ihre Anwesenheit objektiv zur Völkerrechtsverletzung von Israel beitragen. Die Entlassung eines Siedlers durch eine Schweizer Universität sei deshalb geboten. Gezielte Sanktionen gegen Siedler*innen seien zudem ein sinnvolles Mittel, um Israel von weiteren Verletzungen des humanitären Völkerrechts abzuhalten.

Bund sieht «keinen Handlungsbedarf»

Die Direktion für Völkerrecht, die dem EDA angehört, publizierte im Januar 2025 eine Analyse. Sie prüfte im Auftrag des Bundesrats, ob die Schweiz die Vorgaben des IGH-Gutachtens bereits erfüllt. Der Bericht untersucht unter anderem Handel, Investitionen, Rüstungszusammenarbeit, Finanzmarkt, Bildungszusammenarbeit und konsularische Dienstleistungen für Schweizer Siedler*innen. Das Fazit der Bundesbehörde lautet mehrheitlich: Die Schweiz handle schon heute nach internationalem Recht; es existiere «kein Handlungsbedarf». 
 
Ein Beispiel: Obschon der IGH verlangt, dass «Staaten Schritte ergreifen sollen, um Handelsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation im besetzten Gebiet beitragen», sieht das EDA ein Einfuhrverbot für Waren aus Siedlungen nicht angezeigt. Die Begründung: Der IGH verlange dies nicht explizit. Andere Staaten – darunter Spanien, die Niederlande, Belgien, Irland oder Norwegen – haben mittlerweile entsprechende Verbote auf den Weg gebracht oder stehen kurz davor.

Das EDA verneint, dass Lohnzahlungen an israelische Siedler*innen «als Unterstützung der illegalen Besatzung ausgelegt werden» könnten.

Im Abschnitt zu den «konsularischen Dienstleistungen» für Schweizer Siedler*innen schreibt die Direktion für Völkerrecht, diese könnten «die Aufrechterhaltung der durch Israel im besetzten Gebiet geschaffenen Situation unterstützen», und mahnt den Bundesrat deshalb zur Vorsicht. Die Analyse hält zudem fest, dass «mit Blick auf die völkerrechtliche Situation» gewisse Leistungen wie Beglaubigungen und Sozialhilfe schon heute «nicht oder nicht in vollem Umfang» gewährt werden. 

Die Bereitschaft des Bundes, Sozialhilfezahlungen aufgrund von völkerrechtlichen Bedenken auszusetzen, ist bemerkenswert. Sie legt die Einsicht nahe, dass öffentliche Zahlungen an Siedler*innen deren Aufenthalt im besetzten Gebiet unterstützen – und deshalb nicht mit dem Völkerrecht zu vereinbaren sind.

Muss sich der Bund nach dieser Logik nicht auch gegen die Anstellung von Siedler*innen in öffentlichen Institutionen in der Schweiz stellen? 

Auf Nachfrage von Das Lamm und baba news verneint das EDA. AHV- oder Lohnzahlungen an Personen mit Wohnsitz in Siedlungen könnten «an sich nicht als Unterstützung der illegalen Besatzung ausgelegt werden». Der Zusammenhang sei «nicht eng genug». Auf die Frage, weshalb das Departement Sozialhilfe an Siedler*innen als völkerrechtliches Risiko erachtet, andere öffentlichen Zahlungen dagegen nicht, verweist das Departement auf deren «unterschiedliche Rechtsnatur».

Diese Unterscheidung bleibt erklärungsbedürftig: Entscheidend ist schliesslich nicht nur die «Rechtsnatur» einer Zahlung, sondern ebenso deren Auswirkung – also ob und in welchem Mass sie zur Stabilisierung einer völkerrechtswidrigen Situation beiträgt. In dieser Hinsicht gibt es keinen materiellen Unterschied zwischen Sozialhilfe, AHV-oder Lohnzahlungen. Gleichermassen ermöglichen sie Siedler*innen ein existenziell stabiles, sorgloses Leben auf besetztem Gebiet. Auf diesen Punkt geht das EDA in seiner Antwort nicht ein.

Uni Luzern gewichtet Persönlichkeits- über Völkerrecht

Die palästinasolidarischen Studierenden der Universität Luzern baten den Rektor Martin Hartmann im Herbst 2024 um eine Stellungnahme zur Anstellung des Siedlers Bollag und um ein «offenes und öffentliches Gespräch». Das geht aus dem Mailverkehr der Studierenden mit der Universitätsleitung hervor. Beides blieb aus. 

Nach Weihnachten 2024 hatte der Druck der Studierenden nachgelassen. Auch medial gab es in Luzern bis zu diesem Zeitpunkt kein Interesse am Thema. Mit der stillen Nicht-Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit Bollag im Herbst 2025 hoffte die Uni Luzern womöglich, das Thema ohne öffentliche Aufarbeitung abzuschliessen. 

Das Lamm und baba news stellten der Medienstelle der Universität Luzern im Oktober 2025 einen Katalog mit rund zwanzig Fragen zum Fall des Dozenten aus Efrat zu. Rektor Martin Hartmann antwortete «summarisch», in zwei kurzen Absätzen. Darin hiess es: Hochschulen seien keine politischen Akteure, die Universität Luzern stehe für die Freiheit der Forschung und Lehre und sei ein Ort des offenen wissenschaftlichen Austausches. Als Arbeitgeberin könne sie «ihren Mitarbeitenden grundsätzlich nicht vorschreiben, wo sie wohnen müssen bzw. ihnen umgekehrt untersagen, an einem bestimmten Ort zu wohnen, da dies einen äusserst schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen würde.»

Die Uni Luzern wirkt nicht politisch neutral, sondern politisch befangen. 

Ihre politische Neutralität beteuern Schweizer Hochschulen seit dem Oktober 2023 gebetsmühlenartig. Die Gerichtsprozesse gegen friedliche Protestierende an der ETH Zürich oder das Einknicken vor proisraelischem Lobbying an der Uni Bern zeichnen ein anderes Bild.

Die Stellungnahme der Universität Luzern zeigt zudem: Faktisch vollzieht die Uni die von Professor Müller geforderte Güterabwägung. Sie gewichtet nämlich das individuelle «Recht» des Dozenten, als Siedler zu leben, höher als das Völkerrecht. Damit wird die persönliche Freiheit eines Siedlers über die Freiheitsrechte der Palästinenser*innen im besetzten Gebiet gestellt. In diesem Licht wirkt die Uni Luzern nicht politisch neutral, sondern politisch befangen. 

Rektor Hartmann liess zahlreiche Fragen unbeantwortet. Etwa wie die Universität Luzern die jahrelange Anstellung eines Siedlers mit den selbsterklärten Werten wie Transparenz, Verantwortungsbewusstsein oder dem Einsatz gegen Diskriminierung zusammenbringt. 

Oder warum im Lebenslauf des Dozenten auf der Universitätswebseite stand, er wohne «in einem Vorort von Jerusalem» – eine Verschleierung seines tatsächlichen Wohnorts in der West Bank-Siedlung Efrat. Als die studentische Kritik zunahm, wurde die Passage kommentarlos von der Webseite entfernt. Die Universität Luzern bestreitet gegenüber Zentralplus eine aktive Vertuschung. Bollag selbst sagte indes, es sei bei der Massnahme darum gegangen «Konflikte zu minimieren».

Auch zum Vorwurf, die Universität – und damit der Kanton Luzern als Träger der Institution – habe durch die Anstellung eines Siedlers materiell die Besatzung unterstützt, äusserte sich Hartmann nicht. 

Gleiches gilt für die Frage, welche Lehren die Universität aus dem Fall zieht und wie sie in Zukunft sicherstellt, dass es in ihren Räumen die illegale israelische Besatzung nicht unterstützt wird.

Die zentralen Fragen zur Haltung der Universität bleiben offen. Die ausbleibenden Antworten lassen Zweifel daran bestehen, wie einsichtig die Universität Luzern ist, dass sie sich mit der Anstellung eines Siedlers nicht nur in rechtliche Graubereiche begeben hat, sondern auch in ethischer Hinsicht über lange Jahre an einer fragwürdigen Personalentscheidung festhielt.  

Diese Publikation erfolgte in Zusammenarbeit zwischen baba news und das Lamm.


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