Selbst­stän­dige werden benach­tei­ligt: So erklären sich die Bundesämter

Während Unter­nehmen noch bis Ende August mit Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung rechnen können, wurde den Selbst­stän­digen die Unter­stüt­zung im Mai wieder gestri­chen. Wir wollten von den zustän­digen Bundes­äm­tern wissen, warum nicht mit denselben Ellen gemessen wird. 

Corona hat die Arbeits­welt grob in zwei Gruppen geteilt: Die eine Seite bilden die Ange­stellten, die andere die Selbst­stän­digen und die Personen in soge­nannt arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung, also Leute, die in ihrer eigenen AG oder GmbH arbeiten. Oft sind diese Klein­ge­werbler die einzigen Ange­stellten in ihren Firmen und befinden sich dementspre­chend in einer sehr ähnli­chen Situa­tion wie die Selbst­stän­digen. Die einen bekamen schnell und lang­fri­stig Hilfe vom Staat. Die anderen mussten hart um Unter­stüt­zung kämpfen – nur um nach kurzer Zeit wieder fallen gelassen zu werden.

In mehreren Beiträgen analy­sierte Lamm-Redak­torin Alex Tiefen­ba­cher die Einfüh­rung und Umset­zung der Corona-Hilfe für die Selbstständigen.

Mit dieser behörd­li­chen Igno­ranz schien nicht einmal die Bundes­prä­si­dentin gerechnet zu haben, wie ein ziem­lich miss­glückter Medi­en­auf­tritt von Somma­ruga zeigt. An der bundes­rät­li­chen Pres­se­kon­fe­renz vom 27. Mai (Minute 54) wurde sie von Kassen­sturz-Jour­na­list Ueli Schmezer gefragt, weshalb Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Posi­tionen auf Ende Mai der Anspruch auf pauschal 3’320 Franken Corona-Hilfe pro Monat wieder gestri­chen wurde. Schliess­lich sei klar, dass die Wirt­schaft nicht in allen Bran­chen sofort wieder anlaufen werde. Somma­ruga reagierte verständ­nis­voll: „Der Bundesrat hat sich dazu noch nicht geäus­sert. Aber ich denke, der Auftrag und die Stoss­rich­tung ist klar.“ Nämlich: Man werde die Zahlungen nicht einfach einstellen können, so Somma­ruga. Das klang viel­ver­spre­chend, aber auch ein biss­chen so, als würde die Bundes­prä­si­dentin aus dem Bauch heraus antworten.

Und tatsäch­lich: Bereits zwei Tage später korri­gierte das Staats­se­kre­ta­riat für Wirt­schaft (SECO) den empa­thi­schen Kurs der Bundes­prä­si­dentin. Am Point du Presse vom 29. Mai (ab Minute 30) erklärte Boris Zürcher, Leiter der Direk­tion Arbeit beim SECO, auf die Frage einer Jour­na­li­stin, dass nicht vorge­sehen sei, die Unter­stüt­zung für die GmbHler und AGler zu verlän­gern. Es sei viel­mehr so, dass „mit den Öffnungs­schritten, die der Bundesrat auf den 6. Juni hin verkündet hat, eigent­lich kein trif­tiger Grund mehr besteht, um diese Leistung fort­zu­setzen.“ Die in ihren eigenen AGs und GmbHs ange­stellten Personen könnten nicht mehr als Härte­fälle einge­stuft werden. Am Ende stellte Zürcher klar: „Diese Leistung wird per Ende Monat aufge­hoben.“ Ähnlich sieht es bei den Selbst­stän­digen aus. Ihnen hat das Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rung (BSV) bereits Mitte Mai den Geld­hahn zugedreht.

Aus den linken Parla­ments­reihen wurde Kritik an diesem Vorgehen und die Forde­rung laut, die Unter­stüt­zung der Selbst­stän­digen und Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung noch vor den Sommer­fe­rien erneut zu bespre­chen, und zwar in einer ausser­or­dent­li­chen Session. Daraus wird nun aber nichts, da die nächste Sonder­ses­sion erst auf September ange­setzt wurde. Bis dahin bleibt es wohl bei der bundes­rät­li­chen Entschei­dung, die Unter­stüt­zung zu streichen.

Warum macht der Bundesrat das überhaupt?

Doch warum been­dete der Bundesrat die Hilfe an Selbst­stän­dige und an Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Posi­tionen, während Unter­nehmen gene­rell bis Ende August mit Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gungen rechnen können? Das wollten wir von den zustän­digen Behörden SECO und Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rung (BSV) wissen.

Liebe Leute vom SECO, liebe Leute vom BSV

Seit Mitte Mai erhalten die meisten Selbst­stän­digen kein Corona-Taggeld mehr. Seit Ende Mai kriegen auch die Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung keine Unter­stüt­zung mehr. Unter­nehmen können hingegen bis nach den Sommer­fe­rien mit Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gungen rechnen. Das führt zu spezi­ellen Situa­tionen. Hierzu zwei Beispiele, damit Sie meine Frage­stel­lung besser einordnen können.

Viele Foto­gra­fInnen, vor allem, wenn sie auf Event­fo­to­grafie spezia­li­siert sind, haben immer noch kaum Aufträge. Sind sie bei einem Unter­nehmen ange­stellt, erhalten sie über die Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung (KAE), die ihr Unter­nehmen für sie bean­tragen kann, jedoch weiterhin den Gross­teil ihres Lohnes. Foto­gra­fInnen, die ihre eigene kleine „Ein-Personen-Agentur“ in Form einer GmbH gegründet und sich bei dieser GmbH selbst ange­stellt haben, wurde die Unter­stüt­zung über die KAE jedoch auf Ende Mai gestri­chen. Ist das nicht seltsam?

Ähnlich sieht die Situa­tion bei den Taxi­fah­re­rInnen aus. Wer als ange­stellteR Taxi­fah­rerIn tätig ist, kann über die KAE, die das Taxi­un­ter­nehmen noch mehrere Monate bean­tragen kann, mit einem sicheren Einkommen rechnen. Wer jedoch als selbst­stän­digeR Taxi­fah­rerIn unter­wegs ist, wurde als indi­rekt betrof­fener Härte­fall einge­stuft. Diesen wurde die Unter­stüt­zung in Form von Corona-Taggeld auf den 16. Mai wieder gestrichen.

Deshalb meine Frage: Wie können sie diese Ungleich­be­hand­lung rechtfertigen?

Vielen lieben Dank und freund­liche Grüsse

Das Lamm

Zuerst erreicht uns eine ausgie­bige Antwort vom SECO. Hier kommt sie. Aber Achtung: Seid gefasst auf eine grosse Ladung Behördendeutsch.

Liebes Lamm

[…] Die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung (ALV) ist eindeutig eine Arbeit­nehmer-Versi­che­rung. Selbst­stän­dige und Arbeit­ge­ber­ähn­liche sind grund­sätz­lich von Leistungen ausge­schlossen. Der Bundesrat hat mittels Notrecht hier zusätz­liche Leistungs­an­sprüche während dieser ausser­or­dent­li­chen Lage geschaffen. […]

Die Aufhe­bung der Anspruchs­be­rech­ti­gungen für KAE bei Mitar­bei­tenden mit arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung und mitar­bei­tenden Ehegatten oder einge­tra­genen Part­nern erfolgt in Abstim­mung mit der dritten Etappe (8. Juni 2020) der wirt­schaft­li­chen Öffnung. Der Zeit­punkt der Öffnung wird nicht mit einer voll­stän­digen Arbeits­auf­nahme der Unter­nehmen gleich­ge­setzt, da zahl­reiche Faktoren das Tempo und den Umfang der Arbeits­auf­nahme beein­flussen (Hygie­ne­vor­schriften und Schutz­kon­zepte, Entwick­lung der in- und auslän­di­schen Nach­frage etc.).

Eine Arbeits­auf­nahme ist aber ab dem 8. Juni 2020 gross­mehr­heit­lich möglich und drin­gend erwünscht. Gerade für Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung, mitar­bei­tende Ehegatten oder einge­tra­gene Partner, welche in der Regel Führungs­po­si­tionen besetzen und Entschei­dungs­träger sind, ist das Risiko eines Stel­len­ver­lusts im Gegen­satz zum poten­zi­ellen Miss­brauchs­ri­siko gering.

Aktuell sind die Kondi­tionen für den Bezug von KAE attraktiv, da es weder eine Warte­frist noch eine Karenz­zeit gibt. Das kann zur Folge haben, dass die Unter­nehmen nur sehr zöger­lich den Betrieb wieder aufnehmen. Dies trotz Entspan­nung der epide­mio­lo­gi­schen Situa­tion und Locke­rung der Mass­nahmen zum Schutz der Bevöl­ke­rung. Der Sach­ver­halt eines Härte­falls ist vor diesem Hinter­grund bei arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Ange­stellten sowie Ehegatten und einge­tra­genen Part­nern nicht mehr gegeben. Eine Ausnah­me­re­ge­lung für diese Personen ist somit nicht mehr gesetzmässig.

Dies bedeutet, dass sowohl Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung bei der ALV (wie Selbst­stän­dige via EO) grund­sätz­lich keinerlei Ansprüche gehabt hätten, hätte der Bundesrat nicht mittels Notrecht hier zusätz­liche Leistungs­an­sprüche während dieser ausser­or­dent­li­chen Lage geschaffen.

Freund­liche Grüsse

Staats­se­kre­ta­riat für Wirt­schaft SECO

Nur kurz nach der Antwort vom SECO erreicht uns auch eine Mail vom BSV. Auch dieses Bundesamt vertei­digt das eigene Vorgehen.

Liebes Lamm

Ergän­zend zur Antwort des SECO erhalten Sie hier noch die Stel­lung­nahme des BSV. Das SECO hat den Grund für die unter­schied­liche Situa­tion von Ange­stellten und Selbst­stän­digen bereits erklärt: Für Erstere und ihre Arbeit­ge­benden gibt es eine Sozi­al­ver­si­che­rung für den Fall von Arbeits­lo­sig­keit, für Letz­tere nicht. Wir möchten Ihnen dazu diese Über­le­gungen weitergeben:

Wer selbst­ständig erwerbs­tätig ist, hat sich für die Frei­heit der Selbst­stän­dig­keit entschieden (Arbeits­zeiten, ‑inhalt, ‑umfang, ‑bedin­gungen, erziel­bares Einkommen, Steu­er­op­ti­mie­rung usw.) und hat dafür Selbst­ver­ant­wor­tung u. a. für die Erzie­lung seines Einkom­mens über­nommen. Wer in Anstel­lung arbeitet, verzichtet auf viele Frei­heiten der Selbst­stän­digen und geniesst dafür den Schutz eines Arbeit­ge­bers. Arbeit­nehmer und Arbeit­geber sind der obli­ga­to­ri­schen Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung unter­stellt, haben für diesen Schutz Beiträge bezahlt und haben dafür Anrecht u. a. auf die KAE. Dieser Anspruch besteht unab­hängig davon, dass nun die Pandemie Auslöser der wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­keiten ist. Als vorüber­ge­hende Notmass­nahme wegen Corona wurde der Anspruch auf KAE auf „Mitar­bei­tende mit arbeit­ge­ber­ähn­li­cher Stel­lung“ ausge­weitet, die norma­ler­weise nicht unter dem Schutz der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung stehen.

Bei den Selbst­stän­digen, für die keine solche Sozi­al­ver­si­che­rung besteht, ist der Staat notfall­mässig mit Steu­er­gel­dern einge­sprungen. Er hat einen Schutz­schirm aufge­spannt. Da nun das Geschäft der meisten der betrof­fenen Selbst­stän­digen wieder an Fahrt aufnimmt, hat der Staat seinen Schutz­schirm wieder mehr­heit­lich geschlossen und die betrof­fenen Selbst­stän­digen müssen die selbst gewählte Verant­wor­tung für ihr Einkommen wieder alleine tragen. Ob auch für Selbst­stän­dige eine obli­ga­to­ri­sche Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung Sinn machen würde oder ob sie sogar notwendig wäre, ist vor allem eine poli­ti­sche Frage und eine, die den Selbst­stän­digen selbst gestellt werden sollte.

Wir hoffen, Sie damit bei der Bear­bei­tung des Themas unter­stützt zu haben.

Freund­liche Grüsse

Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen BSV

Die Antworten der beiden Bundes­ämter werfen Fragen auf. Wie kann man sich beim SECO einer­seits bewusst sein, dass in vielen Bran­chen die Umsätze aufgrund von Schutz­kon­zepten und Hygie­ne­vor­schriften noch eine Weile ausbleiben werden, und gleich­zeitig davon über­zeugt sein, dass GmbHler und AGler ab dem 8. Juni wieder ganz normal arbeiten können? Wieso ist das SECO der Meinung, dass Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Posi­tionen den Schock der wegfal­lenden Unter­stüt­zung brau­chen, um zurück in die Erfolgs­spur zu finden? Den „normalen Firmen“ verpassen die Ämter ja auch noch keinen Schubser. Und auch bei denen besteht momentan die Gefahr, dass sie die attrak­tiven KAE-Bedin­gungen ausnutzen.

Und: Ist es wirk­lich so, dass die Menschen die vermeint­liche Frei­heit der Selbst­stän­dig­keit selber wählen und sich bewusst gegen den Schutz entscheiden, den eine Anstel­lung bieten würde? Gerade in der immer wieder disku­tierten Taxi­branche dürfte das kaum der Fall sein. Viel­mehr drückt sich der Platt­form­be­treiber Uber seit Langem erfolg­reich dagegen, seine Fahre­rInnen anzu­stellen und für sie Verant­wor­tung zu übernehmen.

Ein Frage­zei­chen ist jedoch so gross, dass man es glatt über­sehen könnte: Denn das Kern­ar­gu­ment von SECO und BSV ist, dass Selbst­stän­dige nicht Teil des ALV-Systems sind. Nach dem Motto: Sie haben nichts einbe­zahlt, also steht ihnen auch kein Geld zu. Natür­lich wäre es unfair, wenn die Selbst­stän­digen Geld aus einem Topf kriegen würden, zu dessen Füllung sie nichts beigetragen haben. Nur: Der Gross­teil des Geldes, das nun via Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung an die Unter­nehmen und ihre Ange­stellten verteilt wird, stammt gar nicht aus der ALV.

Kurz­ar­beit und Corona-Taggeld wurden mit Steu­er­gel­dern bezahlt

In normalen Zeiten gibt die Arbeits­lo­sen­kasse fünf bis sieben Milli­arden Franken pro Jahr aus. Um die ganzen Corona-Anträge stemmen zu können, musste der Bundesrat nun aber 20 Milli­arden Franken aus dem allge­meinen Bundes­haus­halt dazu­geben. Das ist auch gut so. Nur kommen diese 20 Milli­arden nicht von den ALV-Abgaben der Arbeit­neh­me­rInnen und ‑gebe­rInnen, sondern von den Steu­er­zah­le­rInnen. Und zu diesen gehören auch Selbst­stän­dige und Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Positionen.

Zwar kamen auch die Selbst­stän­digen in den Genuss von Steu­er­gel­dern. Denn: Die Corona-Taggelder wurden eben­falls aus der Bundes­kasse bezahlt. Bis jetzt hat uns das aber gerade einmal 0.6 Milli­arden geko­stet (Stand 21.6.2020). Und da momentan alle Taggeld­zah­lungen, bis auf die Kompen­sa­ti­ons­zah­lungen aufgrund des Veran­stal­tungs­ver­bots, einge­stellt wurden, wird dieser Betrag nicht mehr allzu sehr in die Höhe gehen. Denn die aufgrund des Veran­stal­tungs­ver­bots ausbe­zahlten Taggelder machten bis anhin mit 0.034 Milli­arden nur einen sehr geringen Teil aus.

Selbst­stän­dige werden hängen gelassen

In der Schweiz gibt es eine halbe Million Selbst­stän­dige [1]. Für sie wurden rund 0.6 Milli­arden Steu­er­gelder abge­zweigt. Für die fünf Millionen Ange­stellten [2] hat der Bund hingegen 20 Milli­arden in die ALV-Kassen einge­schossen. Das sind drei- bis viermal so viele Steu­er­franken pro Arbei­terIn. Während Selbst­stän­dige und Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Posi­tionen nichts mehr bekommen sollen, geht das SECO davon aus, dass die 20 Milli­arden für Kurz­ar­beit in den Unter­nehmen bis Ende August noch aufge­braucht werden. Von Gleich­be­hand­lung also keine Spur. Dafür hätten die Selbst­stän­digen zumin­dest einen Zehntel der 20-Milli­arden-Spritze für die ALV bekommen müssen. Also etwa zwei Milli­arden. Span­nen­der­weise war ursprüng­lich sogar ein Betrag in dieser Grös­sen­ord­nung budge­tiert worden.

Auf die Konti der Selbst­stän­digen wird dieses Geld nun aber nicht fliessen. Harald Sohns von der Kommu­ni­ka­ti­ons­ab­tei­lung des BSV findet das nicht schlimm. Er schreibt uns: „Wenn Kredit­mittel schluss­end­lich nicht verwendet werden, entsteht dadurch kein Schaden.“ Was für das Budget des BSV stimmen mag, muss in den Ohren der Selbst­stän­digen wie blanker Hohn klingen.

Update: Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 beschlossen, sowohl die Unter­stüt­zung für die Personen in arbeit­ge­ber­ähn­li­chen Stel­lungen wie auch für die Selbst­stän­digen bis zum 16. September zu verlän­gern. Erstere werden jedoch nur unter­stützt, wenn sie aus der Event- und Veran­stal­tungs­branche kommen (Nach­trag 11.9.2020). Hier der Link zur Pressemitteilung.

[1] Bundesamt für Stati­stik, Struk­tur­er­he­bung, 2016 — 2018.

[2] Bundesamt für Stati­stik, Beschäf­ti­gungs­sta­ti­stik, 1 Quartal 2020.


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